Ja, sofern Sie die Berechtigung dieser Person eingeholten haben und / oder Erziehungsberechtigte/r des Patienten sind. Um eine Zweitmeinung einzuholen, sollten Sie in der Lage sein, die medizinischen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, denen die aktuelle Diagnose des Patienten, der aktuelle Behandlungsplan sowie Begleitunterlagen (wie MRT oder Diagnosetests) sowie eine umfassende medizinische Anamnese entnommen werden kann.